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Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Auftraggebern kann von der Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (gem. § 73 II Nr. 3 i.V. m. § 73 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltsschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) Gebrauch gemacht werden.
E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de